Am 21.05.2021 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht umfassende Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Bereich der Betriebsratswahlen, der Sitzungsdurchführung und Mitbestimmungsrechte vor.
Von besonderem Interesse dürften für die Betriebsratspraxis die neu geschaffenen Möglichkeiten zur virtuellen Teilnahme an Betriebsratssitzungen sowie das neue Mitbestimmungsrecht zum mobilen Arbeiten sein. Da das Gesetz am 28.05.2021 auch den Bundesrat passiert hat, ist mit einem zeitnahen Inkrafttreten zu rechnen.
Das Kurzseminar gibt Ihnen einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetzund zeigt erste Handlungspflichten und -optionen für die betriebliche Praxis auf.
Behandelt werden folgende Themenbereiche:
- Änderungen bei Betriebsratswahlen1. Senkung des Wahlalters
- Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
- Erweiterung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Betriebsratsgründungen - Einführung virtueller Betriebsratssitzungen
- Neues Recht auf virtuelle Betriebsratssitzungen
- Rahmenbedingungen virtueller Betriebsratssitzungen
- Für die Praxis: Anpassung der Geschäftsordnung des Betriebsrates - Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
- Mitbestimmung bei Einsatz künstlicher Intelligenz
- Inhalt derMitbestimmungsrechte
- Auswirkungenfür die Praxis - Mitbestimmung bei Einführung mobiler Arbeit
- Inhalt derMitbestimmungsrechte
- Auswirkungen für die Praxis - Unfallversicherungsschutz im Home-Office
Termin auf Anfrage
Seminar nach § 37 (6) BetrVG
Zum kompletten Seminarprogramm für Betriebsräte - hier.