Grundsätzlich findet Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit statt. In verschiedenen Fällen, etwa wegen Schichtarbeit oder Teilzeittätigkeit eines  Betriebsratsmitgliedes ist das nicht immer möglich, z. B. wenn die Betriebsratssitzungen außerhalb der eigenen täglichen Arbeitszeit stattfinden. Ist im Einzelfall aus betriebsbedingten Gründen die Betriebsratsarbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich, soll diese Betriebsratsarbeit bei dem Betriebsratsmitglied keinen Verlust an persönlicher Freizeit zur Auswirkung haben. Deshalb besteht ein Ausgleichsanspruch für entsprechende Arbeitsbefreiung.

Aus dem Inhalt

  • Arbeitspflicht versus Betriebsratstätigkeit (erforderliche/nicht erforderliche Betriebsarbeit)
  • Sprechstunden während der Arbeitszeit
  • Befreiung von der Arbeitspflicht
  • Berücksichtigung der Betriebsratstätigkeit bei Zuteilung des Arbeitspensums
  • Teilnahme an Seminaren, Betriebsräteversammlungen, Aufsuchen auswärtiger Betriebsstätten
  • Überstunden durch Betriebsratstätigkeit
  • Freizeitausgleich
  • Vergütung von Betriebsratstätigkeit
  • Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
  • Aufwandsentschädigung
  • Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern

Kosten

420,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars)

Referent

Mike Schulze
Team- und Personal-Coach

 

Seminar nach § 37 (6) BetrVG
 

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Kontakt

ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Landesgeschäftsstelle

Egelstraße 4
04103 Leipzig

Ansprechpartner*innen

Andreas Wenig