Das Ersatzmitglied muss, wenn es nachrückt, alle Aufgaben des ordentlichen Mitglieds übernehmen. Dafür sind grundlegende Kenntnisse über die wesentlichen
Rechte und Pflichten und die Arbeitsweise des Betriebsrats notwendig. Im Seminar wird dargestellt, wann und wie Ersatzmitglieder in den Betriebsrat nachrücken. Es
gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit für Ersatzmitglieder, damit diese ihr Amt kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen können.
Aus dem Inhalt
- Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR (Voraussetzungen, Zeitpunkt, Reihenfolge)
- Rechtsstellung des Ersatzmitglieds (im Vertretungsfall, Freistellung, Freizeitausgleich, Kostenerstattung)
- Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern
- Betriebsratsarbeit von Ersatzmitgliedern (Arbeitsbefreiung, Abmeldung/Rückmeldung beim Vorgesetzten, Vergütung, Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit, Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit)
- Betriebsratssitzung und Ersatzmitglied (rechtzeitige Ladung und Tagesordnung, zeitlicher Rahmen zur Vorbereitung, Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. Schichtbetrieb,
Zugriff auf Protokolle/Unterlagen) - Einführung in die Beteiligungsrechte des BR (Informationsrechte
- und allgemeine Aufgaben des BR, Vorschlagsrechte, Unterrichtungs- und Beratungsrechte, Personelle Beteiligungsrechte, Anhörungsrechte, Mitbestimmungsrechte)
- Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Erzwingbare/Freiwillige Betriebsvereinbarungen, Grundsätze der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, Initiativrechte)
Kosten
420,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars)
Referent
Mike Schulze
Team- und Personal-Coach
Seminar nach § 37 (6) BetrVG