Wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass wir jetzt „alles anders machen“, sollte der Betriebsrat hell­hörig werden. Für viele Betriebsräte ist eindeutig klar, dass Betriebs- oder Teilbetriebsschließungen sowie Zusammenlegungen oder Ausgliederungen von Betriebsteilen oder Abteilungen eine Betriebsän­derung darstellen und somit der Betriebsrat einen Sozialplan fordern kann. Der Begriff der Betriebsän­derung ist aber noch viel weitreichender. Wenn der Arbeitgeber plant, die Betriebsorganisation zu ändern oder grundlegend neue Arbeitsmethoden einzufüh­ren, können Nachteile für die Belegschaft entstehen.

Deshalb ist es wichtig, dass der Betriebsrat eine Betriebsänderung rechtzeitig erkennt. Ziel des Crashkurses soll es sein, Betriebsänderungen zu identifizieren, die ersten Schritte zu erlernen, wie die Sicherung der Arbeitsplätze vorzunehmen ist und Methoden und Strategien kennen zu lernen wie Nach­teile für die Belegschaft abgewendet werden können. Der Crashkurs ist für neu gewählte Betriebsrats­mitglieder oder Betriebsratsgremien konzipiert um anschließend die nächsten Schritte planen zu können.

 

Kosten

420,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, inkl. MwSt.)

Seminar nach § 37 (6) BetrVG


Anmeldung unter br-seminarenoSpam@arbeitundleben.eu


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Kontakt

ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Landesgeschäftsstelle

Egelstraße 4
04103 Leipzig

Ansprechpartner
Andreas Wenig