Wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass wir jetzt „alles anders machen“, sollte der Betriebsrat hellhörig werden. Für viele Betriebsräte ist eindeutig klar, dass Betriebs- oder Teilbetriebsschließungen sowie Zusammenlegungen oder Ausgliederungen von Betriebsteilen oder Abteilungen eine Betriebsänderung darstellen und somit der Betriebsrat einen Sozialplan fordern kann. Der Begriff der Betriebsänderung ist aber noch viel weitreichender. Wenn der Arbeitgeber plant, die Betriebsorganisation zu ändern oder grundlegend neue Arbeitsmethoden einzuführen, können Nachteile für die Belegschaft entstehen.
Deshalb ist es wichtig, dass der Betriebsrat eine Betriebsänderung rechtzeitig erkennt. Ziel des Crashkurses soll es sein, Betriebsänderungen zu identifizieren, die ersten Schritte zu erlernen, wie die Sicherung der Arbeitsplätze vorzunehmen ist und Methoden und Strategien kennen zu lernen wie Nachteile für die Belegschaft abgewendet werden können. Der Crashkurs ist für neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Betriebsratsgremien konzipiert um anschließend die nächsten Schritte planen zu können.
Kosten
420,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, inkl. MwSt.)
Seminar nach § 37 (6) BetrVG
Anmeldung unter br-seminarenoSpam@arbeitundleben.eu