Mit Betriebsvereinbarungen wird ein Normenwerk geschaffen, das verbindlich im Betrieb anzuwenden ist und damit Rechte und Pflichten für den Betriebsinhaber und die Beschäftigten begründet. Vor allem im Bereich der sozialen Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) kann die Betriebsvereinbarung erzwungen werden. Möglich sind aber nach § 88 BetrVG auch freiwillige Betriebsvereinbarungen.
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die ihre Mit-bestimmungsrechte konsequent wahrnehmen und gestaltend auf die betriebliche Situation einwirken wollen. Behandelt werden die Anwendungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen, also die Mitbestimmungsgegenstände, die Inhalte, Form-vorschriften und die Beendigung, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen. Schwer-punkte werden auch sein, die Verhandlungsführung zum Erreichen einer Betriebsvereinbarung, die verständliche aber rechtssichere Formulierung und nicht zuletzt die Durchsetzung gegebenenfalls auch über die Einigungsstelle.
Kosten
850,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen,
Verpflegung während des Seminars, inkl. MwSt.)
990,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen,
Verpflegung während des Seminars,
1 Übernachtung/Frühstück im Hotel, inkl. MwSt.)
Seminar nach § 37 (6) BetrVG
Anmeldung unter br-seminarenoSpam@arbeitundleben.eu