§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
§ 1.1
Für Bildungsmaßnahmen von
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V.
Sitz des Vereins
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
E-Mail: info@arbeitundleben.eu
Homepage: www. arbeitundleben.eu
(nachfolgend nur ARBEIT UND LEBEN genannt) gelten die nachfolgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
§ 1.2
Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB) und dieser AGB ist eine natürliche Person, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 1.3
Unternehmer im Sinne des Gesetzes (§ 14 BGB) und dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 1.4
Interessent*innen oder Teilnehmende im Sinne dieser AGB sind Verbraucher nach § 1.2 oder Unternehmer nach § 1.3 der AGB.
§ 1.5
Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen nachfolgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen vor. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende nachfolgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Ablauf der Anmeldung
§ 2.1
Interessent*innen können sich bei ARBEIT UND LEBEN anmelden. Eine Anmeldung ist per E-Mail, mittels Anmeldeformulare und deren Übersendung per E-Mail oder über ein elektronisches Anmeldesystem unter Angaben von personenbezogenen Daten möglich. In besonderen gekennzeichneten Fällen ist eine Veranstaltungsteilnahme auch ohne vorherige Anmeldung möglich.
§ 2.2
Bei Veranstaltungen mit einer Anmeldung begründet die Anmeldung selbst noch keinen Vertrag mit ARBEIT UND LEBEN und damit keinen Anspruch auf Teilnahme.
§ 3 Abschluss von Verträgen und Durchführung von Verträgen
§ 3.1
Die Berücksichtigung der Interessent*innen erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldung. Bitte hierzu das Anmeldeformular von ARBEIT UND LEBEN verwenden. Sollte eine Anmeldung per E-Mail oder über ein elektronisches Anmeldeformular erfolgen, gilt ebenfalls der Eingang als maßgeblich.
§ 2.2
Bei Interessent*innen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.
§ 3.3
Die Anmeldung der Interessent*innen ist für beide Seiten verbindlich, wenn ARBEIT UND LEBEN nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Zusätzlich können Interessent*innen eine telefonische Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung per E-Mail erfragen.
§ 3.4
Wird der Teilnahmebeitrag nicht fristgemäß geleistet, kann der Platz trotz schriftlicher Anmeldung anderweitig belegt werden.
§ 3.5
Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages ersetzt keine schriftliche Abmeldung, entsprechende Ausfallgebühren sind nach den Regelungen von §§ 6 und 7 der AGB zu zahlen.
§ 3.6
Über die Teilnahme an dem von Teilnehmenden belegten Seminare stellt ARBEIT UND LEBEN auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus.
§ 4 Teilnehmerbeitrag und Zahlungen
§ 4.1
Zu Beginn des Seminars muss der volle Teilnahmebeitrag bei ARBEIT UND LEBEN eingegangen sein. Die Zahlungsbedingungen sind bei der Anmeldung ersichtlich oder es erfolgt eine Zahlungsaufforderung per Mail oder eine Rechnung per E-Mail oder Post.
§ 4.2
Kurs- und Fahrpreisänderungen (Flug, Bahn, Schiff, Bus) sowie andere Preiserhöhungen (Hotel, Mehrwertsteuer, Eintritt usw.), die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren, können den Teilnahmebeitrag verändern, sofern zwischen Bestätigung und Beginn der Reise mindestens vier Wochen liegen. Bei einer Preiserhöhung über 5 % wird dem*der Teilnehmer*in das Recht zum kostenlosen Rücktritt eingeräumt.
§ 4.3
Alle Einzahlungen sind zu leisten auf das Konto von ARBEIT UND LEBEN bei der DKB Leipzig:
IBAN: DE51 1203 0000 0001 3662 36
BIC: BYLADEM1001
§ 5 Versicherungen der Teilnehmer
Unfall- und sonstige übliche persönliche Versicherungen müssen von den Teilnehmenden individuell abgeschlossen werden. ARBEIT UND LEBEN haftet nicht für Schäden, die dem*der Teilnehmer*in auf dem Hin- oder Rückweg und im Verlaufe einer Veranstaltung, z. B. durch Unfall, entstehen. Bei Auslandsseminaren ist der*die Teilnehmer*in verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
§ 6 Absagen des Teilnehmers von Seminaren im Inland und entstehende Kosten bei ARBEIT UND LEBEN
§ 6.1
Bei Absage von Seminaren im Inland durch den*die Teilnehmer* in wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben. Den*die Teilnehmer* in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Bearbeitungsgebühr nach Satz 1. Diese Bearbeitungsgebühr fällt neben der Stornierungsgebühr an.
§ 6.2
Eine kostenfreie, ohne den Anfall einer Gebühr, erfolgende Stornierung ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
§ 6.3
Bei Absage bis zu 30 Tagen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 25 % des Teilnahmebeitrages, bei Absage bis zu 15 Tagen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Teilnahmebeitrages. Bei Absage ab dem 14. Tag vor Beginn des Seminars oder bei Nichtteilnahme beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Teilnahmebeitrages. Den*die Teilnehmer* in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornierungsgebühr nach § 6.3.
§ 6.4
Sind die ARBEIT UND LEBEN entstehenden Ausfallkosten höher als die Stornierungsgebühr, werden diese in Rechnung gestellt.
§ 6.5
Wird ein*e Ersatzteilnehmer* in gestellt, wird nur die Bearbeitungsgebühr nach § 6.1 erhoben.
§ 6.6
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 6.7
Absagen für alle Seminare können nur per E-Mail oder Brief erfolgen.
§ 7 Absagen des Teilnehmers von Seminaren im Ausland und entstehende Kosten bei ARBEIT UND LEBEN
§ 7.1
Bei Absage von Seminaren im Ausland durch den*die Teilnehmer* in wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben. Den*die Teilnehmer* in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Bearbeitungsgebühr nach Satz 1.
§ 7.2
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
§ 7.3
Bei Absage bis zu 30 Tagen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 25 % des Teilnahmebeitrages, bei Absage bis zu 15 Tagen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Teilnahmebeitrages. Bei Absage ab dem 14. Tag vor Beginn des Seminars oder bei Nichtteilnahme beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Teilnahmebeitrages. Den*die Teilnehmer* in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornierungsgebühr nach § 7.3.
§ 7.4
Sind die ARBEIT UND LEBEN entstehenden Ausfallkosten höher als die Stornierungsgebühr, werden diese in Rechnung gestellt.
§ 7.5
Wird ein*e Ersatzteilnehmer* in gestellt, wird nur die Bearbeitungsgebühr nach § 7.1 erhoben.
§ 7.6
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 7.7
Absagen für alle Seminare können nur per E-Mail oder Brief erfolgen.
§ 8 Verschuldete Nichtteilnahme der*die Teilnehmer*
Verpasst der*die Teilnehmer*in den Seminarbeginn, z. B. durch versäumte Anschlüsse oder wegen unvollständigen Reisedokumenten und wird deshalb vom Seminar ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt. Es gelten in diesem Fall die Paragraphen 6.3 bis 6.5 bzw. 7.3 bis 7.5 der AGB.
§ 9 Einhaltung von für Seminare erforderliche Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
§ 9.1
ARBEIT UND LEBEN steht dafür ein, die Teilnehmenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten.
§ 9.2
Alle Nachteile, die infolge Nichtbefolgung der für die Reise wichtigen Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten von ARBEIT UND LEBEN, wenn er sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt hat.
§ 9.3
Auf der Grundlage der Informationspflicht durch ARBEIT UND LEBEN ist jede*r einzelne Teilnehmer*in für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.
§ 9.4
Alle Kosten, die durch Nichteinhaltung der Bestimmungen nach § 9.1, § 9.2 und § 9.3 entstehen, einschl. des evtl. außerplanmäßigen Rücktransportes, trägt der*die Teilnehmer*in.
§ 10 Ausschlussmöglichkeit von Teilnehmenden durch ARBEIT UND LEBEN
§ 10.1
Teilnehmende, die gegen die gesetzlichen oder zwischenstaatlichen Bestimmungen des Gastlandes verstoßen oder durch Handlungen für die Mitreisenden Gefahren oder Schäden verursachen, können durch den*die Seminarleiter*in entschädigungslos, also ohne einen Rückzahlungsanspruch der gezahlten Teilnahmegebühren, von der weiteren Teilnahme an dem Seminar ausgeschlossen werden. Sie haften für alle verursachten Schäden.
§ 10.2
Ist Gefahr im Verzug und/oder bedroht ein*e Teilnehmer*in andere mit physischer Gewalt oder wendet diese tatsächlich an, so ist ARBEIT UND LEBEN auch ohne Abmahnung berechtigt, den*die Teilnehmer*in entschädigungslos auszuschließen.
§ 11 Personen, die von Teilnahmen ausgeschlossen sind
Ausgeschlossen sind Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.
§ 12 Geltung und Beachtung von Hausordnungen
ARBEIT UND LEBEN weist darauf hin, dass die Hausordnung des jeweiligen Standorts bzw. Veranstaltungsortes zu beachten ist. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung.
§ 13 Absage bei Höherer Gewalt oder einem zu höherer Gewalt ähnlichen Ereignis
Wird ein Seminar infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung)) oder ein zu höherer Gewalt ähnliches Ereignis, z.B. ein Katastrophenfall, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, und/oder durch unter Umständen auf ein vorbezeichnetes Ereignis beruhende behördliche Maßnahmen wie Z.B. Schließungen des Betriebes des Anbieters oder mit diesem zur Ausführung des Vertrages verbundenen Dritten) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann das Seminar abgesagt werden. Bei Absage vor Seminarbeginn durch ARBEIT UND LEBEN erhalten die Teilnehmenden den gezahlten Teilnahmebeitrag unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
§ 14 Absage von Seminaren bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl und Änderungsvorbehalt
§ 14.1
ARBEIT UND LEBEN behält sich vor, ein Seminar abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl, sofern für eine Veranstaltung von Relevant, wird bei dann ggf. im Rahmen der Information zur jeweiligen Veranstaltung benannt.
§ 14.2
ARBEIT UND LEBEN bittet um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars (wegen des Ausfalls der durchführenden Person oder zu geringer Teilnehmendenzahl) vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die Seminargebühr umgehend erstattet.
§ 15 Regelungen zu Seminarreisen
§ 15.1
Bei Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus usw.) wird die Beförderung von ARBEIT UND LEBEN nur vermittelt. In diesem Fall erbringt ARBEIT UND LEBEN Fremdleistungen.
§ 15.2
Die vertragliche Haftung für Fremdleistungen wird auf das Dreifache des Teilnahmebeitrags beschränkt. Entsteht dem*- der Teilnehmer*in ein Schaden dadurch, dass ARBEIT UND LEBEN ein Auslandsseminar durch Verschulden Dritter absagen muss, so ist ARBEIT UND LEBEN nicht für den Schaden haftbar zu machen. Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ARBEIT UND LEBEN bzw. dessen gesetzlichen Vertreter* innen oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrages wesentliche Pflicht verletzt worden (sog. Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.
§ 16 Aufnahme von Wort-, Ton- oder Bild
Bei den Seminaren ist es Teilnehmenden grundsätzlich untersagt, andere Teilnehmende oder Referent*innen in Wort, Bild, Ton und Video aufzunehmen.
§ 17 Arbeitsunterlagen
§ 17.1
Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von ARBEIT UND LEBEN vervielfältigt oder verbreitet werden. ARBEIT UND LEBEN behält sich alle Rechte vor.
§ 17.2
Die Arbeitsunterlagen stellt ARBEIT UND LEBEN exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.
§ 18 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt bei ARBEIT UND LEBEN unter Beachtung der geltenden Vorschriften des Datenschutzrechts. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter diesem Link.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, soweit der Vertragsschluss per E-Mail oder über ein Onlineformular erfolgte.
§ 19.1
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief und E-Mail) widerrufen. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist. Der Widerruf ist zu richten an:
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V.
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
E-Mail: info@arbeitundleben.eu
Tel.: 0341 71005-0
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben, nachdem der Teilnehmende dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 19.2
Widerrufsformular
- An:
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V.
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
E-Mail: info@arbeitundleben.eu - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
§ 20 Haftung
Eine Teilnahme an einem Seminar erfolgt auf eigene Gefahr des jeweiligen Teilnehmenden. ARBEIT UND LEBEN haftet für vorsätzliche oder fahrlässige eigene Pflichtverletzungen sowie die seiner gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für alle sonstigen Schäden haftet ARBEIT UND LEBEN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche durch die Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Die Teilnahme begründet keine Aufsichtspflichten durch den Teilnahmevertrag gegenüber Teilnehmer*innen, die minderjährig sind zum Zeitpunkt der Teilnahme.
§ 21 Hinweis auf Streitschlichtung
ARBEIT UND LEBEN erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
§ 22 Schlussbestimmungen
§ 22.1
Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Dies gilt bei Teilnehmende jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
§ 22.2
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 22.3
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.