Faire Integration Sachsen

Hauptziele

  • Schutz vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten in Arbeit und Ausbildung
  • Befähigung der Ratsuchenden zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Rechte

Zielgruppen

  • Im In- und Ausland lebende Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Staatsangehörige)

Projektinhalte

„Faire Integration“ ist ein Beratungsangebot für im In- und Ausland lebende Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Die Beratungsstellen vermitteln Drittstaatsangehörigen (Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern) Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und unterstützen sie dabei, sich vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis zu schützen. Von diesem Schutz profitieren auch einheimische Beschäftigte, indem unfairer Wettbewerb durch unangemessene Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Lohndumping, verhindert wird. In jedem Bundesland ist eine Beratungsstelle durch jeweils einen Träger eingerichtet. Jeder Träger ist für die Beratung von Personen aller Berufsgruppen und Wirtschaftszweige zuständig.

Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Wir beraten individuell – persönlich an unseren Standorten, telefonisch oder digital – sowie in verschiedenen Herkunftssprachen wie Deutsch, Englisch, Arabisch und Spanisch. Neben der Einzelfallberatung bieten wir auch präventive Gruppeninformationen und Workshops an, um über Rechte und Pflichten in der deutschen Arbeitswelt aufzuklären.

Wir führen die Beratungen in Sachsen mit festen Standorten in Dresden und Leipzig durch. Ergänzend bieten wir mobile Beratungen in der Region Chemnitz sowie flexible Online- und Telefonberatung an, um auch im ländlichen Raum erreichbar zu sein.

Kontakt

Standort Dresden

ARBEIT UND LEBEN Sachsen

Könneritzstraße 3

01067 Dresden

Ansprechpartner*innen

Standort Leipzig

ARBEIT UND LEBEN Sachsen

Torgauer Platz 3

04315 Leipzig

Ansprechpartnerin

Themen der Beratung

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Fragen oder Probleme in Ihrem Beschäftigungsverhältnis haben. Typische Themen sind unter anderen:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn, Mindestlohn
  • Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit
  • Abmahnung, Kündigung
  • Leiharbeit, Saisonarbeit
  • Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.)
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Hinweis für Arbeitgeber

Seit dem 1. Januar 2026 bestehen nach § 45c Aufenthaltsgesetz Informationspflichten für inländische Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat in Deutschland einstellen. Spätestens am ersten Arbeitstag müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Textform auf das Informations- und Beratungsangebot „Faire Integration“ hingewiesen und die aktuellen Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle angegeben werden.

„Faire Integration Sachsen“ ist das auf Grundlage von § 45b Aufenthaltsgesetz im Freistaat Sachsen bestehende Beratungsangebot für im In- und Ausland lebende Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und wird von ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V. durchgeführt.

Weitere Informationen, Merkblätter für Arbeitgeber sowie Informationsblätter für ihre Arbeitnehmer*innen finden Sie auf der Webseite des Bundes:

Förderung

Logo – Bundesministerium für Arbeit und Soziales