KANU Sachsen – Kompetenzentwicklung für die Zukunft

Foto: © Forhanx/stock.adobe.com
Hauptziele
- Gemeinsame Umsetzung von kostenfreien Qualifizierungseinheiten, die sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren lassen – sogenannte „Mikro TQs“
- Die „Mikro-TQs“ kombinieren berufsspezifische Inhalte aus Ausbildungsordnungen mit Grundbildungsanteilen und integrieren zentrale Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, digitaler Kompetenzen und Resilienz
Zielgruppen
- Unternehmen aus der Gesundheitsbranche
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Großunternehmen
- erwerbstätige Erwachsene mit Grundbildungsbedarf
- innerbetriebliche Multiplikator*innen
- Interessenvertretungen und Vertrauenspersonen
Projektinhalte
Kernidee des Projekts KANU ist die bedarfsgerechte, kleinteilige Vermittlung von Kompetenzen, die eine unmittelbare Anwendung im Betrieb erlauben und zugleich Anschluss an weiterführende Qualifizierung (z. B. vollständige TQ) ermöglichen.
Ein beruflicher Abschluss ist auf Seiten der Beschäftigte nicht Voraussetzung, aber eine potenzielle Perspektive.
Die Qualifizierungen werden so gestaltet, dass sie flexibel mit verschiedenen betrieblichen Anforderungen kombinierbar sind.
Kontakt
ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Geschäftsstelle Dresden
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
Ansprechpartner*in
Unser Angebot für
Unternehmen
- Individuelle Bedarfsanalyse:
- Maßgeschneiderte Mikro-TQs:
- Kurze, passgenaue, arbeitsplatznahe Schulungsmodule für geringqualifizierte Mitarbeitende
- Praktikable Umsetzung:
- Qualifizierungseinheiten nach Ihren Vorstellungen, welche sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren lassen
- Mehrwert für Ihr Unternehmen:
Rahmenbedingungen
Es entstehen keine Kosten für Sie! – Die Teilnahme Ihrer Mitarbeitenden wird durch Fördermittel des Bundesarbeitsministeriums ermöglicht.
Werden Sie Modellunternehmen im Projekt KANU und nehmen Kontakt zu uns auf! – Gemeinsam gestalten wir die Arbeitswelt von morgen aktiv mit.
Förderung
Das Projekt KANU wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der ESF Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftliche gestalten – weiter bilden und Gleichstellung fördern“.

