BR-Seminar 26106 – Crashkurs Grundlagen

Foto: © hkama/stock.adobe.com
Wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass „alles anders gemacht wird“, sollte der Betriebsrat hellhörig werden. Für viele Betriebsräte ist eindeutig klar, dass Betriebs- oder Teilbetriebsschließungen sowie Zusammenlegungen oder Ausgliederungen von Betriebsteilen oder Abteilungen eine Betriebsänderung darstellen und damit der Betriebsrat einen Sozialplan fordern kann. Der Begriff der Betriebsänderung ist jedoch deutlich weiter gefasst. Plant der Arbeitgeber etwa, die Betriebsorganisation zu verändern oder grundlegend neue Arbeitsmethoden einzuführen, können ebenfalls Nachteile für die Belegschaft entstehen. Deshalb ist es wichtig, dass der Betriebsrat eine Betriebsänderung rechtzeitig erkennt. Ziel des Crashkurses ist es, Betriebsänderungen zu identifizieren, die ersten Schritte zur Sicherung der Arbeitsplätze kennenzulernen und Methoden sowie Strategien zu erfahren, mit denen Nachteile für die Belegschaft abgewendet werden können. Der Crashkurs richtet sich insbesondere an neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder -gremien, damit diese anschließend die nächsten Schritte planen können.
Inhalte
- Erkennen von Betriebsänderungen nach BetrVG
- Betriebsbegriff und Zuständigkeiten
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
- Planung und Ablauf von Interessenausgleichsverhandlungen
- Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs und Sozialplan
- Durchsetzungsrechte des Betriebsrates
Kosten
450,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, inkl. MwSt.)
Referent
Sven Burat,
Berater für Transformation mit Arbeitnehmer-Fokus für berufliche Veränderungsprozesse & Karriereentwicklung
Seminar nach § 37 (6) BetrVG
Anmeldung unter br-seminare@arbeitundleben.eu