BR-Seminar 26118 – Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn sie in einem Jahr länger als 6 Wochen krank waren. Es dient somit als wichtiges Instrument zur Rehabilitation und Integration von kranken und behinderten Menschen. Dieser Ansatz zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, welches sich an alle „Leistungsveränderten“ richtet, eröffnet nicht nur die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung im Bereich des Gesundheitsschutzes (Integration und Prävention), sondern hat auch unmittelbaren Einfluss auf die Bewertung der erforderlichen Voraussetzungen für personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigungen.
Eine Betriebsvereinbarung gestaltet die Eingliederungsmaßnahmen. Das BEM bietet zahlreiche Chancen, aber auch einige Herausforderungen. Die Beschäftigten in diesem Prozess aktiv zu unterstützen, ist deshalb eine wichtige Betriebsratsaufgabe.
Inhalte
- BEM im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Gefährdungsbeurteilung bzgl. Psychischer Belastungen
- Fallbesprechung
- Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz
- Beteiligung des BR und der Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsarzt und Arbeitsagentur als außerbetriebliche Akteure
- Eingliederungsgespräch
- Festlegung des BEM in einer Betriebsvereinbarung
- Umgang mit Daten
Kosten
980,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, inkl. MwSt.)
Mit Übernachtung (auf Anfrage): (Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, 1 Übernachtung/Frühstück im Hotel)
Referent
Friedrich Casella,
Rechtsanwalt
Seminar nach § 37 (6) BetrVG
Anmeldung unter br-seminare@arbeitundleben.eu