Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofes zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac aus dem Januar 2019 und den folgenden Aberkennungen des Jugendzentrums DemoZ in Ludwigsburg (Baden-Württemberg), Campact oder der VVN-BdA ist die Verunsicherung unter Vereinen und Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren, groß.

Im Kern geht es um die Frage, wie sehr sich gemeinnützige Organisationen auch politisch engagieren dürfen, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit zu riskieren. Seit langem nutzen auch rechtsradikale Akteure in und außerhalb der Parlamente das Thema Gemeinnützigkeit, um unliebsame Demokratieprojekte anzugreifen und zu delegitimieren. Umso wichtiger wäre es, von Gesetzgeberseite für Rechtssicherheit zu sorgen. Doch der für Ende 2019 angekündigte Entwurf einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wurde zunächst zurückgezogen und lässt seitdem auf sich warten.

Wir dokumentieren hier einen Brief, mit dem sich bereits im Juni 2020 auf Initiative der Amadeu Antonio Stiftung, des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) und des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) über 70 Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen an die Finanzministerien von Bund und Ländern gewandt haben. Zusammen wollen wir deutlich machen, in welche existenziellen Sorgen uns und zahllose andere Organisationen die fehlende Rechtssicherheit für unsere Arbeit bringt. Antworten kamen nur aus vereinzelten Ministerien, und sie waren vor allem beschwichtigender Natur – teilweise wurde gar geleugnet, dass überhaupt ein Problem besteht.

Nun scheint die Diskussion um die Gemeinnützigkeit politisch aktiver Organisationen Eingang in das Jahressteuergesetz zu finden, das in der Sitzungswoche ab dem 16. November im Bundestag diskutiert und verabschiedet wird.

Die Fraktionen haben jetzt die Chance, zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit nachhaltig zu stärken und abzusichern, indem sie die im Brief formulierten Forderungen ins Jahressteuergesetz aufnehmen. In der Hoffnung, dass unsere Sorgen doch noch ernstgenommen und gehört werden, veröffentlichen wir unseren Brief und bitten um Unterstützung und Verbreitung seiner Inhalte. Wenden Sie sich an Ihre Bundestagsabgeordneten; sollten Sie Kontakte in die Regierungsfraktionen, -parteien oder Ministerien haben, nutzen Sie diese und machen Sie deutlich, dass es jetzt höchste Zeit ist, dem demokratischen Engagement gegen Rechtsextremismus, Diskriminierung und für Demokratie endlich mit einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Rechtssicherheit zu verschaffen!

Kontakt

ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Landesgeschäftsstelle

Egelstraße 4
04103 Leipzig