Das Seminar greift die Frage auf, welche Eingriffe des Arbeitgebers in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zulässig sind. Die moderne Technik bietet dem Arbeitgeber vielfältige Möglichkeiten zur Überwachung der Mitarbeiter für eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Die Grenzen der zulässigen Mitarbeiterkontrolle können dabei leicht überschritten und dadurch die Rechte der Kollegen am Arbeitsplatz verletzt werden. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Nutzung von Mitarbeiterdaten durch Betriebsvereinbarungen zu kontrollieren und einen Missbrauch von Arbeitnehmerdaten zu vermeiden.

Die Teilnehmenden werden über die Möglichkeiten und Grenzen der Mitarbeiterkontrolle und von technischen Überwachungseinrichtungen informiert. Sie werden mit den Grundlagen des Datenschutzrechtes und des Datenschutzes am Arbeitsplatz vertraut gemacht und erfahren, welche Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat bei Mitarbeiterüberwachungen, Leistungs- und Verhaltenskontrollen hat und wie bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz im Betrieb rechtlich und praktisch vorzugehen ist.

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Kosten

840,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars)

990,00 EUR
(inkl. Seminarunterlagen, Verpflegung während des Seminars, 1 Übernachtung/Frühstück im Hotel)

 

Seminar nach § 37 (6) BetrVG

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Kontakt

ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Landesgeschäftsstelle

Egelstraße 4
04103 Leipzig

Ansprechpartner*innen

Andreas Wenig