Im IQ Projekt Faire Integration Sachsen beraten und begleiten Mitarbeiter*innen von ARBEIT UND LEBEN Sachsen Geflüchtete und Drittstaatsangehörige bei Fragen und Problemen rund um das Thema Arbeitsrecht.

Herr E. ließ sich im Februar 2020 von den Projektmitarbeiter*innen zu seinem Arbeitsvertrag beraten. Dabei stellte sich heraus, dass dieser an mehreren Punkten nicht den Gesetzlichkeiten entspricht: Der Arbeitgeber zahlt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gewährt keine Feiertage und zu Urlaubstagen gab es auch keine Aussage im Arbeitsvertrag.

Mehrere Versuche Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen scheiterten. Auch eine Geltendmachung blieb erfolglos. Die Projektmitarbeiter*innen rieten Herrn E. deshalb das Arbeitsverhältnis zu beenden und recherchierten die Möglichkeit einer fristlosen Eigenkündigung.

Im Mai 2020 reichte der Ratsuchende mit Hilfe der Projektmitarbeiter*innen Klage beim Arbeitsgericht ein, um eine finanzielle Kompensation der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage zu erwirken. Zum Gütetermin im Juni 2020 wurde Herr E. durch Projektmitarbeiter*innen begleitet.

Herr E. und der Arbeitgeber einigten sich vor Gericht letztendlich auf einen Vergleich: Herr E. erhält eine finanzielle Kompensation für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage. ARBEIT UND LEBEN Sachsen unterstützt Herrn E. indes im Rahmen des Projekts Arbeitsmarktmentoren Leipzig bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber.

Wenn Sie zugewandert sind und Hilfe brauchen, oder Zugewanderte mit arbeitsrechtlichen Fragen kennen, kann ein individueller Beratungstermin per Mail unter faire-integration@arbeitundleben.eu oder telefonisch unter 0341 710050 vereinbart werden.

Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos.


Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Arbeitsmarktmentoren Leipzig werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von regionalen und übergreifenden Projekten zur Fachkräftesicherung gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Kontakt

ARBEIT UND LEBEN Sachsen
Landesgeschäftsstelle

Egelstraße 4
04103 Leipzig