Geflüchtete und Drittstaatsangehörige im sächsischen Arbeitsmarkt
Die Anzahl von zugewanderten Beschäftigten (Geflüchtete und Drittstaatsangehörige) in Sachsen hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Dies stärkt sächsische Unternehmen und erhöht die Attraktivität des Freistaates Sachsen als internationaler Investitionsstandort. Allerdings sind damit auch Schwierigkeiten verbunden: Geflüchtete und Drittstaatsangehörige sind zumeist nicht mit den arbeitsrechtlichen Regeln in Deutschland vertraut und informieren sich vorrangig über ihre eigenen, zum Teil mangelhaft informierten, Netzwerke.
Gleichzeitig erzeugt die aufenthaltsrechtliche Situation ausländischer Mitarbeiter*innen einen höheren bürokratischen Aufwand, was für viele Unternehmen ein Einstellungshindernis darstellt. Als Teil des Fachinformationszentrums Zuwanderung, knüpft das Projekt „Faire Integration“ an diese Herausforderungen an und schafft Angebote und Beratungsmöglichkeiten für:
- Zugewanderte Beschäftigte und Auszubildende (Geflüchtete und Drittstaatsangehörige)
- Unternehmen, die Migrant*innen (Geflüchtete und Drittstaatsangehörige) beschäftigen oder dies gern tun würden
ARBEIT UND LEBEN Sachsen betreut mehrere Projekte, die sich für die erfolgreiche Integration Zugewanderter einsetzen, wodurch auf fundierte Erfahrungen und zahlreiche Netzwerkpartner zurückgegriffen werden kann.
Angebote für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige
Wir beraten Geflüchtete und Drittstaatsangehörige mit qualitätsgesicherten Informationen rund um Fragen zu Ausbildung und Arbeit in Deutschland. Dabei geht es beispielsweise um folgende Themen:
- Arbeitsrechtliche Fragen, z.B. bezüglich Arbeitsvertrag, Urlaub, Überstunden, Versicherung oder Schwangerschaft
- Beratungsstrukturen in Deutschland
- Qualifizierung und Weiterbildung
Individuelle Beratungen können auf Deutsch, Englisch und Französisch Französisch sowie bei Bedarf auch gern auf Arabisch, Persisch (Dari/Farsi) und Paschto durchgeführt werden. Es finden weiterhin Seminare zu den oben genannten Themen statt, an denen sowohl zugewanderte Beschäftigte als auch interessierte Netzwerkpartner teilnehmen können.
Angebote für Unternehmen
Wir beraten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die bereits Geflüchtete oder Drittstaatsangehörige beschäftigen oder dies gerne tun würden. Dabei geht es unter anderem um:
- Aufenthaltsrechtliche Fragen
- Vermeidung von Kündigungen und Ausbildungsabbrüchen
- Einschätzung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Konfliktprävention am Arbeitsplatz
Die Beratungen können sowohl in Seminarform als auch individuell im Unternehmen stattfinden.